Gewässerschutz:

Fugenabdichtung nach den Anforderungen des Wasserhaushaltgesetzes im Bereich Abfüllung / Bahnverladung in einem Chemiebetrieb der Grundstoffchemie.

Anforderung: Beständigkeit gegen Lösemittel, Alkohole, Ester und Ketone, Eindringtiefe der Medien in den Beton größer 20 mm

Fugenabdichtung mit PE-Seal

Fugenabdichtung mit PE-Seal

Fugenabdichtung mit PE-Seal Prüfung der Dichtheit durch Auftraggeber

Fugenabdichtung mit PE-Seal Prüfung der Dichtheit durch Auftraggeber



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