Anforderungen an Betonbauwerke und zementgebundene Untergrundflächen im Säureschutzbau

An die Konstruktion sowie an die Ausführung der mit Säureschutzbaustoffen auszukleidenen Bauteile werden besondere Anforderungen gestellt. Aus diesem Grunde muß die Erstellung der statischen Berechnungen sowie der Schal- und Bewehrungspläne und die Ausführung der Bauteile nach entsprechenden Vorschriften erfolgen.

Auf Wunsch kann der Auftragnehmer (AN) die statischen Berechnungen sowie die Schal- und Bewehrungspläne gegen Bezahlung in Anlehnung an die Gebührenordnung HOAI ausführen.

Für die Erstellung dieser Unterlagen müssen dem AN Angaben über thermische und mechanische Beanspruchungen, Standort, Baugrund, Grundwasser usw. verbindlich gemacht werden.

Soweit Bauwerke aus Fertigbauteilen oder im Vorspannverfahren erstellt werden oder wurden, ist dies dem AN rechtzeitig bekanntzugeben.

Grundlage für die Anforderungen an Betonbauwerke und zementgebundene Untergrundflächen für den Oberflächenschutz mit Säureschutzbaustoffen ist die VDI-Richtlinie 2533 u. das AGI-Arbeitsblatt S10 Teil 1.

Im allgemeinen muß der Beton oder Estrich auch an der Oberfläche eine Serienfestigkeit von 30 N/mm² erreichen, Putz eine Serienfestigkeit von 20 N/mm².

Bewegungsrisse und Konstruktionsrisse - auch aus Arbeitsfugen - müssen ausgeschlossen sein. Sie können auch durch bewehrte Schutzschichten auf Dauer nicht überbrückt werden. Kunstharz-Hartbeschichtungen erfordern einen rissfrei bleibenden Untergrund.

Lage und Ausführung von Dehnfugen und unumgänglichen Arbeitsfugen sowie Rohrdurchführungen, Bodenabläufen und sonstige konstruktive Besonderheiten sind dem AN rechtzeitig für Kalkulation und gemeinsame technische Planung bekanntzugeben.

Es ist darauf zu achten, daß Beton-Bodenflächen gegen aufsteigende Feuchtigkeit gesperrt werden.

Die Einwirkung von Wasser oder Wasserdampfdruck auf die Rückseite der säurefesten Auskleidung muß vermieden werden. Erforderlichenfalls ist eine äußere Isolierung der im Erdbereich liegenden Behälter gegen Grund- und Oberflächenwasser erforderlich. Sie muß den Zutritt von Wasser in den Beton zuverlässig verhindern (DIN 18 195). Bei dauernder oder über längere Zeiträume vorhandener Wassereinwirkung genügt in der Regel ein Bitumenanstrich nicht. Auch die Herstellung von wasserundurchlässigem Beton ist zur Vermeidung einer Bauwerksdurchfeuchtung allein nicht ausreichend.

Besondere Aufmerksamkeit ist auch der dichten Ausführung von Arbeitsfugen z.B. zwischen Betonböden und aufgehenden Wänden zu schenken.

Für die Festlegung von Toleranzen wird die DIN 18 202 Teil 5 Zeile 3 zugrunde gelegt.

Toleranzen in mm bei Abstand der Meßpunkte :

0,1 m                1 m                4 m            10 m             15 m

2                       4                  10                12                 15

Im Estrich bzw. in der zur Aufnahme des Säureschutzbelages direkt in einem Arbeitsgang hergestellten Beton- oder Stahlbetonoberfläche dürfen keine größeren Toleranzen vorhanden sein. Sind bauseits für die Ebenheit des Untergrundes andere Toleranzen gegeben oder werden für die Ebenheit des Säureschutzes andere Toleranzen verlangt, sind entsprechende Sondervereinbarungen zu treffen.

Das Gefälle sollte mindestens 1,5% betragen.

Estrich und Putz sind in gutem Verbund (Haltvermittler) mit dem tragenden Betonuntergrund herzustellen und gut zu verdichten. Die Oberfläche ist mit der Holzscheibe fein abzureiben.

Zur Erreichung der notwendigen Festigkeit besonders in der Oberfläche und zur Vermeidung von Schwindrissen ist eine ausreichende Nachbehandlung durch Feuchthalten vorteilhaft oder ein dichtes Abdecken kurz nach Fertigstellung z.B. mit Kunststoff-Folie erforderlich. Der Einsatz von Wasserverdunstungsverhindernden und Sprühbeschichtungen mit einem Nachbehandlungsmittel oder dgl. ist unzulässig.

Der in der VDI-Richtlinie und im AGI-Arbeitsblatt S 10 Teil 1 geforderten Oberflächenbeschaffenheit von Betonbauwerken, Estrich und Putz, ist für die Belange des Säureschutzes besondere Beachtung beizumessen.

Evtl. notwendig werdende Nachbehandlung der Betonflächen erfolgt vorzugsweise durch leichtes Strahlen (Fräsen oder Schleifen), um zu erreichen, daß

1.Zementschlämme, Schalölreste, nicht ausreichend feste oder blättrige Schichten sowie Verschmutzungen entfernt;

2.durch Lufteinschlüsse entstandene Hohlräume (Blasen, Poren) geöffnet und Kiesnester im vollen Umfang erkannt;

3.zu glatten Betonoberflächen - bedingt durch den Einsatz von Betonglättmaschinen und durch Verwendung von Schalung aus gehobelten oder beschichteten Holzschaltafeln sowie - die erforderliche Griffigkeit gegeben ist.

Vorsprünge in der geschalten Betonoberfläche sollen 2 mm nicht überschreiten. Die Versprungkanten sind durch Abschleifen einzuebnen.

In der Regel ist nach diesen vorgenannten bauseitigen Leistungen eine dem Säureschutz anzupassende Ausgleichsspachtelung erforderlich.

Der Beton bzw. Estrich oder Putz darf keinerlei Fremdstoffe enthalten, die die Haftfestigkeit des Säureschutzbaustoffes beeinträchtigen.

Putz ist aus reinem Zementmörtel herzustellen.

Abstandshalter müssen mindestens 25 mm unter der Betonoberfläche enden, Holzspreizen dürfen nicht verwendet werden. Die Öffnung der Abstandhalter ist satt mit entsprechend zusammengesetztem Zementmörtel zu füllen. Es ist zu beachten, daß ein fester, dichter Verbund zum Beton erzielt wird.

Die Oberflächen müssen säureschutzbaugerecht und gereinigt zur Verfügung gestellt werden.

Der Untergrund darf eine Haushaltsfeuchte von 4% nicht überschreiten.

Gemauerte Behälter, Gruben usw. sind nur bedingt als Konstruktion und Untergrundflächen für Säureschutz geeignet.

Eine Betonabnahme bezieht sich nur auf äußerlich erkennbare Mängel. Die Überprüfung der Gefälle hat bauseits zu erfolgen.

Vor Beginn der Säureschutzarbeiten sind zwischen AG und AN die bauseits zu treffenden Maßnahmen, z.B. Strahlen und Ausgleich mit geeigneter Ausgleichsspachtelung o.ä., festzulegen. Die Ausgleichsspachtelung kann gegen Vergütung durchgeführt werden (siehe Angebot/Auftragsbestätigung).

Werden die vorstehenden Anforderungen bei dem AN zur Verfügung gestellten Bauwerk oder den Untergrundflächen nicht eingehalten, so gehen die Aufwendungen zur Behebung daraus entstehender Schäden am Säureschutz zu Lasten des Auftraggebers.

Bezugsquellen VDI-Richtlinie 2533: Beuth-Verlag GmbH, Berlin und Köln

Bezugsquellen AGI-Arbeitsblatt S 10:Curt R. Vincentz Verlag, Schiffgraben 43, 30175 Hannover

Herausgeber: Fachverband der Deutschen Säureschutzindustrie, Ausgabe 1983

 

 

 


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